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Demokratie und Menschenrechte


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BERICHT ÜBER DEN MENSCHENHANDEL
IN ÖSTERREICH

Österreich gilt sowohl als Ziel- als auch Durchreiseland für den Handel mit Frauen, Männern und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Opfer stammen aus Osteuropa, Afrika und Asien. Laut vorliegenden Berichten gaben die Österreicher 2009 4,3 Milliarden US$ für die Verrichtung häuslicher Dienste aus. Ausbeutung gilt als signifikantes Problem in diesem Bereich. In dieses System häuslicher Zwangsarbeit sind teilweise auch Diplomaten, besonders aus dem Nahen Osten, verwickelt, die diplomatische Immunität genießen. Zwangsarbeit findet sich in den Bereichen Landwirtschaft, Bauindustrie und Gastgewerbe. Ein Problem blieb auch Bettelei, zu der vor allem Roma-Kinder und andere aus Osteuropa stammende Kinder gezwungen werden. Eine NGO, die vor allem Opfer von Menschenhandel aus Nigeria unterstützt, berichtete, dass Menschenhändler die gesetzlichen Verfahren zu legaler Prostitution und Asylrecht missbrauchen, um ihre Opfer zu kontrollieren und sie legal in Österreich zu halten.

Die österreichische Regierung erfüllt vollständig die Mindeststandards für die Eliminierung des Menschenhandels. Eine höhere Anzahl von Menschenhandels-Opfern wurde behördlichen Identifikations- und Zuweisungsverfahren zugewiesen. Darüber hinaus erhielten sie Hilfe, und die Polizei nahm bei der Strafverfolgung eine verstärkt opferorientierte Haltung ein. Um Ausbeutung im Bereich häuslicher Dienstleistungen zu verhindern, änderte die Regierung ihre diesbezüglichen Bestimmungen 2009. Alle ausländischen Arbeitskräfte in diesem Bereich sind nun verpflichtet, sich persönlich beim Außenministerium zu melden, wo sie Information über Hilfsmöglichkeiten erhalten, sollten sie Opfer von Zwangsarbeit werden. Die Regierung war auch Gastgeber einer von der UNO organisierten Veranstaltung zur Information ausländischer Botschaften in Österreich über diese neue Bestimmung. Allerdings wurden verurteilte Menschenhändler von der österreichischen Regierung nicht in ausreichendem Maße bestraft. Auch gibt es kein systematisches Verfahren für die Identifikation von Opfern und deren Verweisung an Hilfsinstitutionen. Es gab auch Fälle, wo Kinder, die Opfer von Menschenhandel waren, für illegale Handlungen bestraft wurden, die sie in diesem Zusammenhang begingen.

Empfehlungen an Österreich: Entschlossene strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern um sicherzustellen, dass die Mehrheit der verurteilten Menschenhändler eine entsprechende Gefängnisstrafe absitzt; die Schaffung eines landesweiten formalen und systematischen Identifikations- und Zuweisungsverfahrens, einschließlich in Auffangzentren für Immigranten; die Schaffung eines Systems für die Versorgung und Unterstützung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind; entsprechende Unterstützungsmaßnahmen für Männer, die Opfer von Zwangsarbeit sind; Maßnahmen, um das öffentliche Bewusstsein für das Problem des Menschenhandels in Österreich zu schärfen und die Nachfrage zu reduzieren; die Ergänzung von Paragraph 104(a), um Strafen für Menschenhandel zu verschärfen, insbesondere in Fällen, die Kinder involvieren; sowie das Angebot eines speziellen Trainings für Strafvollzugsbeamte und Sozialarbeiter, die mit der Rehabilitation von Opfern zu tun haben.

Strafverfolgung

Die österreichische Regierung hat sich während des Berichtszeitraumes in moderatem Ausmaß um die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern bemüht. Allerdings erhielten mehr als die Hälfte der verurteilten Menschenhändler Gefängnisstrafen von 12 Monaten oder weniger. Ein Drittel kam sogar ohne Gefängnisstrafe davon. Paragraph 104(a) des österreichischen Strafgesetzes verbietet Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Staatsanwaltschaft beruft sich in ihrer Verfolgung von Menschenhändlern üblicherweise auf die Paragraphen 104(a) und 217 des Strafgesetzes, die grenzüberschreitenden Menschenschmuggel zu Prostitutionszwecken untersagen, sowie auf Paragraph 114 des Fremdenpolizeigesetzes, das gesetzliche Bestimmungen zum Menschenhandel enthält. Die Strafmaßnahmen nach Paragraph 104(a) und Paragraph 114 sehen Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren vor, während die nach Paragraph 217 vorgesehenen Strafmaßnahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren reichen. Diese Strafmaßnahmen sind ausreichend streng und entsprechen denen für andere schwere Verbrechen, wie beispielsweise Vergewaltigung. Laut Berichten wurden 2008 67 Menschenhändler strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Allerdings wurde nur über Fälle berichtet, in denen Menschenhandel der Hauptanklagepunkt war. 2008 wurden 18 Menschenhändler offiziell verurteilt – im Vergleich zu 30 im Jahr 2007. Der Strafrahmen für drei dieser Verurteilten bewegte sich zwischen einem und drei Jahren. Vier wegen Menschenhandels verurteilte Personen erhielten ihre Strafen komplett zur Bewährung ausgesetzt, bei neun weiteren wurde die Strafe teilweise ausgesetzt – sie erhielten Gefängnisstrafen von zwischen einem und 12 Monaten. Zwei weitere verurteilte Straftäter erhielten lediglich Geldstrafen. Beobachter vor Ort konstatierten einen Mangel an Erfahrung im Kampf gegen Menschenhandel bei Staatsanwälten und Richtern. Laut Information einer NGO über einen Fall im Jahr 2009, sagte ein Opfer insgesamt fünfmal aus, und dennoch wurde der Verdächtige am Ende freigelassen. Die österreichische Regierung hat ihre Daten nicht so aufgeschlüsselt, dass die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeit ersichtlich wird. Schutz Während des Berichtszeitraums setzte die österreichische Regierung ihre Bemühungen fort, die Opfer von Menschenhandel zu schützen. Allerdings hat die Regierung noch keine formales und systematisches Identifikations- und Zuweisungsverfahren für Menschenhandels-Opfer zum Zwecke der Arbeit oder legaler beziehungsweise illegaler Prostitution eingerichtet. Die Wiener Polizei handelte entschieden und verwies Opfer von Menschenhandel an entsprechende Stellen, wo ihnen Hilfe zuteilwurde. Ebenso arbeitete sie mit NGOs zusammen, um ihre Fähigkeit zu verbessern, Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung zu erkennen. Die Zuweisung von Opfern erfolgte jedoch ad-hoc und hing stark von den jeweiligen Polizeibeamten und ihrer Sensibilität in Bezug auf die Opfer ab. Laut Berichten von NGOs war die Zusammenarbeit mit der Polizei effektiv, wenn es darum ging, sicherzustellen, dass den Opfern von Menschenhandel genug Zeit zur Erholung gegeben wurde, damit sie effizientere Zeugenaussagen machen konnten. Die Regierung stellte weiterhin finanzielle Mittel für die einzige auf den Kampf gegen Menschenhandel spezialisierte NGO in Österreich zur Verfügung, die weiblichen Opfern in Wien Zuflucht und Hilfestellung gewährt. Diese 18 Plätze umfassende Zufluchtsstätte war 2009 stets voll belegt. Diese NGO erhielt im Jahr 2009 828,000 US$ von der Regierung, verglichen mit 542,700 US$ im Jahr 2008. Sie bot im Jahr 2009 182 Opfern von Menschenhandel Beratung und andere Dienste an. Die Polizei verwies etwa 90 Opfer an diese NGO, im Vergleich zu 60 im Jahr davor. 59 dieser Opfer erhielten einen Platz in der von der Regierung subventionierten NGO, und alle Opfer erhielten Unterstützung in Form von sozialem und rechtlichem Beistand in ihrer Muttersprache, Deutschunterricht, Computerkursen und Gesundheitsvorsorge. Die Regierung bot ausländischen Opfern von Menschenhandel legale Alternativen zur Ausweisung an und verabschiedete 2009 ein Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz, das Opfern von Menschenhandel einer separaten Kategorie zuweist und ihnen ein temporäres Aufenthaltsrecht gewährt. Die österreichische Regierung ermutigte die Opfer von Menschenhandel, bei polizeilichen Untersuchungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern mitzuhelfen. Eine NGO berichtete, dass eine große Anzahl dieser Opfer bei der Behandlung ihrer Fälle freiwillig kooperierte. Außerdem lieferte die Polizei Information über potentielle weibliche Opfer von Zwangsprostitution an NGOs in Fällen, in denen die Opfer selbst nicht gewillt schienen, den Strafvollzugsbehörden Detailinformationen über ihre Ausbeutungssituation zu liefern. Laut einer NGO ist die einzige systematische Regelung innerhalb von Österreichs relativ großem legalem Prostitutionssektor eine Vorschrift zu wöchentlichen Gesundheitsuntersuchungen zu durch Geschlechtsverkehr übertragbare Krankheiten, sowie die periodische polizeiliche Überprüfung der Registrierungsausweise. Im Jahr 2009 begann die Regierung mit der Ausbildung von Arbeitsinspektoren zur Verbesserung der Identifizierung von Menschenhandel zwecks Zwangsarbeit.

In einem speziellen Zentrum der Stadt Wien für Minderjährige ohne Begleitung wurden im Jahr 2009 121 Kinder untergebracht, von denen einige laut Berichten Opfer von Menschenhandel waren. Dieses Zentrum förderte die Wiedereingliederung von Kindern, die während des Berichtszeitraums zu Prostitution und Diebstahl gezwungen wurden. Laut Beobachtern vor Ort verfügt dieses Zentrum aber nur über begrenzte Aufnahmekapazität für Kinder, die Opfer von Menschenhandel wurden. Es fungierte auch nicht als gegen Menschenhandel gerichtete NGO, und es gab nur wenige Überprüfungen oder Versicherungen von offizieller Seite über eine sichere Rückführung der Opfer in ihre Heimatländer und Schutz davor, abermals Opfer von Menschenhandel zu werden. Außerdem wurden in dem Zentrum nur Kinder untergebracht, die von der Polizei aufgegriffen wurden. Außerdem ist das Zentrum ein offenes Gebäude, das Menschenhändlern ungehinderten Zugang zu ihren Opfern ermöglicht. Laut Experten vor Ort werden nicht viele Kinder, die Opfer von Menschenhandel werden, von den österreichischen Behörden identifiziert, insbesondere nicht außerhalb von Wien, und es gibt keine speziellen Einrichtungen oder gezielte Maßnahmen, potentielle jugendliche Opfer von Menschenhandel in ganz Österreich zu identifizieren. Laut Berichten stellte die Regierung sicher, dass man identifizierte Opfer nicht für Straftaten belangt, die sie als Menschenhandelsopfer begangen haben. Allerdings wurden im vergangenen Jahr zumindest vereinzelt Opfer von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung wegen illegaler Prostitution bestraft.

Prävention

Österreich setzte 2009 seine entschiedenen Bemühungen zur Verhinderung des Menschenhandels durch Aktivitäten fort, die dieses Thema stärker ins Bewußtsein der Öffentlichkeit rücken sollen. Zu diesem Zweck finanzierte die Regierung während des Berichtszeitraums mehrere Fernsehsendungen über Menschenhandel und hielt eine Reihe von Konferenzen ab. Auch wurden mehrere Informationskampagnen mit dem Ziel subventioniert, über mögliche weibliche Opfer von Menschenhandel im Prostitutionssektor zu informieren und Frauen, die als Prostituierte arbeiten, über ihre Rechte laut österreichischem Gesetz aufzuklären. Im Zuge dieser Informationskampagnen wurden Broschüren an Polizeikräfte und NGOs verteilt, die sich mit Menschenhandel beschäftigen, beziehungsweise in Rotlichtbezirken aktiv sind. Das Innenministerium produzierte und verteilte eine Informationsmappe um das Bewusstsein der Strafvollzugsbehörden bezüglich Menschenhandel zu schärfen und die Identifikation der Opfer zu verbessern. In dieser Informationsmappe sind die Telefonnummern der NGOs, die sich mit Menschenhandel beschäftigen, und der für den Opferschutz zuständigen Regierungsbehörden aufgelistet. Die Regierung sponserte ebenfalls ein von einer NGO produziertes und verteiltes Flugblatt, in dem Opfern von Menschenhandel Unterstützung zugesagt wird. Laut Berichten von ECPAT Austria (einer Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung) tragen etwa 4.500 Österreicher zur globalen Nachfrage nach Sextourismus mit Kindern bei. Das österreichische Gesetz sieht die exterritoriale strafrechtliche Verfolgung von solchen österreichischen Staatsbürgern vor, die zum Zweck der sexuellen Ausbeutung von Kindern ins Ausland reisen. Im Berichtszeitraum setzte die Regierung eine Kampagne fort, die zum Ziel hat, sowohl Touristen als auch Reisebüros zu ermutigen, Fälle von Sextourismus mit Kindern anzuzeigen. Über etwaige strafrechtliche Untersuchungen oder die strafrechtliche Verfolgung solcher Aktivitäten wurde nicht berichtet.

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