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Demokratie und Menschenrechte


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Österreich

Internationaler Bericht zur Religionsfreiheit 2009

Herausgegeben vom Büro für Demokratie, Menschenrechte und Angelegenheiten der Arbeit


Die Religionsfreiheit ist in der Verfassung verankert und die Gesetze und Politik der Regierung sind der generell freien Religionsausübung im Land förderlich. Allerdings beklagen sich einige religiöse Minderheiten, daß sie nur als zweitrangig gelten. Die Regierung stuft einige dieser Gruppen als „Sekten“ ein.

Die Regierung respektierte im Allgemeinen die Religionsfreiheit. Während des Zeitraums der Erstellung dieses Berichts waren keine Veränderungen im Umgang mit Religionsfreiheit festzustellen.

Es gab Berichte über gesellschaftlichen Mißbrauch und Diskriminierung, die sich gegen religiöse Überzeugungen oder Ausübung der Religion richtete. Die NGO Forum gegen den Antisemitismus berichtete über 46 antisemitische Übergriffe innerhalb des Berichtszeitraumes 2008, darunter auch ein Fall von körperlicher Gewalt. Es gab ein gewisses Ausmaß an gesellschaftlichem Mißtrauen und Diskriminierung gegenüber Mitgliedern nicht-anerkannter religiöser Gemeinschaften, besonders gegenüber Mitgliedern von Gemeinschaften, die als „Sekten“ gelten. 2008 wurden der Kommission für Gleichbehandlung 47 Fälle von religiös motivierter Diskriminierung gemeldet. Muslime berichteten ebenfalls über gegen sie gerichtete Vorurteile, besonders in Bezug auf das Tragen von Kopftüchern und die Existenz von muslimischen Friedhöfen. Während des Zeitraums der Erstellung dieses Berichts kam es zu keiner merklichen Verschlechterung des religiösen Toleranzklimas im Land.

Die amerikanische und die österreichische Regierung besprechen die Religionsfreiheit betreffende Themen im Zusammenhang mit den Bemühungen der amerikanischen Regierung um die Förderung der Menschenrechte.

Abschnitt 1
Religiöse Demographie


Österreich hat eine Fläche von 83.871 Quadratkilometern, und eine Bevölkerung von etwa 8,3 Millionen Menschen. Während der vergangenen Berichtszeiträume ist die Zahl der Einwanderer aus Ländern wie der Türkei und Bosnien-Herzegowina angestiegen, und somit auch die Anzahl der Muslime im Land. Im Zeitraum von 1991 bis 2001 hat sich die Anzahl der Muslime im Land mehr als verdoppelt und wird derzeit auf 339.000 oder 4,2 Prozent der Bevölkerung geschätzt. Schätzungen für 2008 zufolge leben derzeit ungefähr 400.000 Muslime im Land. In den vergangen Jahren hat sich der Zuwachs durch Immigration verlangsamt, was der Einführung eines Quotensystems in den späten 1990er Jahren zuzuschreiben ist.

Der Volkszählung von 2001 zufolge sieht die Zugehörigkeit zu den meistverbreiteten Religionen folgendermaßen aus: Römisch-Katholische Kirche – 74 Prozent; Evangelische Kirche (Augsburger und Helvetisches Bekenntnis) – 4,7 Prozent; Islamische Glaubensgemeinschaft – 4,2 Prozent; Orthodoxe Kirchen (Russisch, Griechisch, Serbisch, Rumänisch, Bulgarisch) – 2,2 Prozent; andere christliche Kirchen – 0,9 Prozent; Zeugen Jehovas – 0,3 Prozent; andere nicht-christliche Kirchen – 0,2 Prozent, und Jüdische Glaubensgemeinschaft – 0,1 Prozent. 12 Prozent der Bevölkerung bezeichneten sich als Atheisten, 2 Prozent gaben keine Religionszugehörigkeit an.

In einer Umfrage des deutschen Meinungsforschungsinstituts FESSEL-GfK, die im Juni und Juli 2007 durchgeführt wurde, gaben 81 Prozent aller Befragten an, einer Kirche oder religiösen Vereinigung anzugehören. Davon gaben 2 Prozent an, mehr als einmal in der Woche in die Kirche zu gehen, 10 Prozent gingen einmal pro Woche, 9 Prozent mindestens einmal im Monat, 26 Prozent mehrmals im Jahr (zu besonderen Gelegenheiten), und 53 Prozent besuchten fast nie eine Kirche.

Der Anteil an Protestanten in den Bundesländern Kärnten (10,3 Prozent) und Burgenland (13,3 Prozent) liegt über dem nationalen Durchschnitt von 4,7 Prozent.

Eine große Anzahl von Immigranten stammt aus dem Balkan und der Türkei und diese Gruppen sind größtenteils Orthodoxe oder Muslime. Die Anzahl der Muslime in Wien (7,8 Prozent) und im Bundesland Vorarlberg (8,4 Prozent) liegt über dem nationalen Durchschnitt von 4,2 Prozent, hauptsächlich aufgrund der verstärkten Präsenz von in der Industrie beschäftigten Gastarbeitern aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien in diesen Gegenden.

Bei den meisten der Gruppen, die von der Regierung als „Sekten“ bezeichnet werden, handelt es sich um kleine Organisationen mit weniger als 100 Mitgliedern. Zu den größeren Gruppen gehören die Scientology Kirche mit 5.000 bis 7.000 Mitgliedern, und die Vereinigungskirche, die etwa 700 Anhänger hat. Weitere Gruppen, die als „Sekten“ bezeichnet werden, sind: Divine Light Mission, Eckankar, Hare Krishna, die Holosophische Gesellschaft, die Osho Bewegung, Sahaja Yoga, Sai Baba, Sri Chinmoy, Transzendentale Meditation, Zentrum für experimentelle Gesellschaftsgestaltung, Fiat Lux, Universelles Leben, und Die Familie.

Abschnitt 2
Status der Religionsfreiheit


Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

Die Religionsfreiheit ist in der Verfassung verankert und die Gesetze und Politik der Regierung waren der generell freien Religionsausübung im Land förderlich. Allerdings beklagen sich einige religiöse Minderheiten, dass sie nur als zweitrangig gelten. Die Regierung stuft einige dieser Gruppen als „Sekten“ ein. Bürger haben das Recht, die Regierung zu verklagen, wenn diese den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit verletzt. Eine Gruppe, die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingebracht hat, waren die Zeugen Jehovas. Die Scientology Kirche bemühte sich, nachdem ihr diesbezügliches Ansinnen wiederholt abgelehnt worden war, nicht weiter um Anerkennung als Religionsgemeinschaft.

Das Gesetz untersagt die öffentliche Aufhetzung zu feindliche Aktionen gegen eine Kirche, eine religiöse Gemeinschaft oder Gruppe aufgrund von Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Nationalität order Volksgruppe. Es untersagt weiterhin die Menschenwürde verletzende Aktionen der Verhetzung, Beleidigung oder Verachtung gegen diese Gruppen.

Die Regierung ist säkular. Die Römisch-Katholische Kirche ist die vorherrschende Religionsgemeinschaft in Österreich. Die Regierung erkennt den den Dreikönigstag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, sowie den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag als nationale Feiertage an.

Das Gesetz beinhaltet keinerlei Einschränkungen hinsichtlich religiöser Kleidung, oder Symbole in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz. Im November erregten zwei muslimische Lehrerinnen, eine von ihnen eine aktive Politikerin, die Aufmerksamkeit der Presse, weil sie im Klassenzimmer ihre Kopftücher trugen.

Der Status religiöser Organisationen wird gemäß dem Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 1874 und dem Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften von 1998 geregelt, mit dem der Status einer „religiösen Bekenntnisgemeinschaft“ eingeführt wurde. Religiöse Organisationen werden in drei Kategorien gegliedert (absteigend nach Status aufgelistet), von denen jede unterschiedliche Rechte, Privilegien, und Pflichten mit sich bringt: Staatlich anerkannte Religionsgesellschaften, staatlich eingetragene Bekenntnisgemeinschaften, und religiöse Vereine.

Die Klassifizierung als offiziell anerkannte Religionsgesellschaft nach dem Anerkennungsgesetz von 1874 hat weitreichende Folgen: So sind Religionsgesellschaften berechtigt, Kirchenbeiträge einzuheben, die auch gesetzlich erzwungen werden können, sowie dazu, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen, und Mitarbeiter als Pfarrer, Missionare, oder Lehrer ins Land zu bringen. Unter dem Anerkennungsgesetz von 1874 haben Religionsgesellschaften den Status einer öffentlichen Körperschaft, was ihnen die Teilnahme an einer Reihe von öffentlichen oder quasi-öffentlichen Aktivitäten erlaubt, die Bekenntnisgemeinschaften und Vereinen nicht offen stehen. Nur Religionsgesellschaften erhalten staatliche Förderungen für Religionslehrer an öffentlichen und privaten Schulen; anderen religiösen Organisationen stehen solche Mittel nicht zur Verfügung. Die Regierung stellt privaten Schulen, die von einer der im Folgenden aufgelisteten 14 offiziell anerkannten religiösen Organisationen betrieben werden, finanzielle Mittel zur Verfügung: Der Römisch-Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche (Augsburger und Helvetisches Bekenntnis), der Islamischen Glaubensgemeinschaft, der Altkatholischen Kirche, der Jüdischen Glaubensgemeinschaft, der Östlichen Orthodoxen Kirchen (Russisch, Griechisch, Serbisch, Rumänisch, Bulgarisch), der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), der Neuapostolischen Kirche, der Syrisch-Orthodoxen Kirche, der Koptisch-Orthodoxen Kirche, der Armenisch-Apostolischen Kirche, der Methodistischen Kirche Österreichs, der Buddhistischen Gemeinschaft sowie den Zeugen Jehovas, die am 7. Mai 2009 den Status einer anerkannten Religionsgesellschaft erlangten.

Die Aleviten, Anhänger eines Glaubenssystems, das Aspekte sowohl des Schia- als auch des sunnitischen Islams einschließt und auch die Traditionen anderer religiöser Gruppen in Anatolien berücksichtigt, haben sich um die Anerkennung als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft beworben Es ist ihr Ziel, getrennte Religionserziehung in öffentlichen Schulen durchzusetzen.

Das Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften aus dem Jahr 1998 ermöglichte bereits bestehenden Gesellschaften die Beibehaltung ihres Status, bestimmte aber gleichzeitig neue Kriterien für andere religiöse Gruppen, die den Status einer staatlich anerkannten Religionsgesellschaft anstreben. Eines dieser Kriterien ist die Voraussetzung einer 20-jährigen Existenz der Gruppe (mindestens 10 dieser 20 Jahre muss die Gruppe als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem Gesetz von 1998 bestanden haben). Außerdem müssen die Mitgliedszahlen der Gruppe mindestens 0,2 Prozent der Bevölkerung entsprechen (ungefähr 16.000 Mitglieder). Diese Anforderungen für Mitgliedschaft treffen nur auf 5 der 14 staatlich anerkannten Gesellschaften zu (Römisch-Katholische Kirche, Evangelische Kirche, Islamische Glaubensgemeinschaft, die Orthodoxen Ostkirchen und die Zeugen Jehovas). In der Vergangenheit wurden sowohl diese Wartezeit auf die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft, als auch die unterschiedlichen Standards, Vorteile und Privilegien für religiöse Bekenntnisgemeinschaften und andere Gruppen immer wieder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert.

Das Gesetz von 1998 ermöglicht es nicht-anerkannten religiösen Gruppen, um den Status einer Bekenntnisgemeinschaft anzusuchen. Allerdings sind solchen Gemeinschaften die Steuer- und Bildungsprivilegien von Religionsgesellschaften nicht zugänglich. Um den Status einer Bekenntnisgemeinschaft zu erlangen, muss eine Gruppe mindestens 300 Mitglieder aufweisen, und der Regierung ihre schriftlichen Statuten vorlegen, in denen die Ziele, Rechte und Pflichten der Mitglieder aufgelistet werden, sowie die Regelungen der Mitgliedschaft, die Leiter der Gruppe, und ihre Finanzierung. Auch muss die Gruppe eine schriftliche Definition ihrer religiösen Doktrin vorlegen, welche sich von denen der nach dem Gesetz von 1874 anerkannten Religionsgesellschaften sowie den nach dem Gesetz von 1998 als Bekenntnisgemeinschaften definierten Gruppen unterscheiden muss. In der Folge überprüft das Unterrichtsministerium, dass die Grundprinzipien der Gruppe die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Gesundheit und Moral, sowie die Rechte und Freiheiten der Bürger nicht gefährden. Im Zuge einer OSZE Konferenz zum Thema „Antisemitismus und andere Formen von Intoleranz“ im Jahr 2005 kamen mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anerkannte Experten zu dem Schluß, daß „das existierende System und insbesondere das Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften aus dem Jahr 1998 in seinem Kern diskriminierend ist, da es religiöse Organisationen de facto daran hindert, einen staatlich anerkannten Status zu erlangen und sie statt dessen als zweitklassig einstuft“.

Wird eine Gruppe als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt, erlangt sie Rechtspersönlichkeit, die es ihr ermöglicht, Tätigkeiten wie den Erwerb von Immobilien in ihrem Namen oder die Auftragsvergabe für Waren und Dienstleistungen auszuführen. Für religiöse Gruppen, welche diesen Status erlangen möchten, besteht eine 6-monatige Wartefrist ab Einreichung des Antrags beim Unterrichtsministerium. Informationen des Ministeriums zufolge waren bis Mai 2009 14 Anträge auf Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft eingegangen, von denen 11 positiv beschieden wurden. Im Falle von einer, den Zeugen Jehovas, änderte sich der Status der Gruppe von dem einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu dem einer Religionsgesellschaft. Im Jahr 1998 hatten die Scientology Kirche und die Hindu Mandir Gesellschaft ihre Anträge zurückgezogen, allerdings stellte die Hindu Mandir Gesellschaft 1999 unter dem Namen Hinduistische Religionsgesellschaft einen neuen Antrag, dem stattgegeben wurde. Im Jahr 1998 wurde ein Antrag der Sahaja Yoga Gruppe vom Ministerium abgewiesen. Seither haben der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung bestätigt. Ein Dekret des Unterrichtsministeriums aus dem Jahr 2006 legt fest, daß die ELAIA Christengemeinde (ELAIA Christian Community) ebenfalls den Status einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft erhält.

Die 10 religiösen Gruppen, die den Status einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft haben, sind: Die Baha‘i Gemeinde, die Baptisten, die Evangelische Allianz, die Bewegung für Religiöse Erneuerung, die Freie Christengemeinde (Pfingstgemeinde), die Pfingstkirche Gemeinde Gottes, die ELAIA Christengemeinde, die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, die Hinduistische Religionsgesellschaft, und die Mennonitische Freikirche. Die Bewegung für religiöse Erneuerung stellte einen Antrag auf Anerkennung als Religionsgesellschaft.

Religiöse Gruppen, die weder als religiöse Bekenntnisgemeinschaften noch als Religionsgesellschaften klassifiziert werden können, haben die Möglichkeit, sich im Sinne des Vereinsrechts als Vereine zu organisieren. Vereine haben den Status einer Körperschaft, und damit viele der Rechte, die auch religiösen Bekenntnisgemeinschaften zustehen, wie das Recht auf Erwerb von Immobilien im Namen des Vereins. Einige religiöse Gruppen haben sich als Vereine organisiert, während sie gleichzeitig die Anerkennung als Religionsgesellschaften beantragten. Die Scientology Kirche, die Vereinigungskirche und ein Reihe von kleineren Gruppen sind als Vereine organisiert.

Missionarische Tätigkeiten werden nicht eingeschränkt. In der Vergangenheit meldeten nicht-anerkannte Gruppen allerdings Schwierigkeiten beim Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer der Gemeinschaft. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern im religiösen Bereich, die anerkannten Religionsgemeinschaften angehören, werden für Mitglieder nicht-anerkannter Gemeinschaften nur eine begrenzte Anzahl von Visa ausgestellt, die weder an einen Arbeitsplatz noch an Familienzugehörigkeit geknüpft sind. Einzelne Gruppen berichteten, dass Änderungen in den Visumgesetzen, die im Januar 2006 in Kraft getreten sind, es einigen Mitgliedern der oben genannten Gruppen erschweren, Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten während sie sich noch im Ausland befinden, da die Quoten oft bereits erschöpft sind wenn die Anträge einlangen, und dass auch eine Antragstellung vor Ort nicht mehr Aussicht auf Erfolg hat.

Kindern, die einer der 14 staatlich anerkannten Religionsgesellschaften angehören, stellt die Regierung Mittel für den Religionsunterricht in öffentlichen Schulen, sowie Orte für Gottesdienste zur Verfügung. Die Regierung bietet keine solchen Förderungen für nicht-anerkannte religiöse Gruppen an. Die Mindestanzahl von Kindern für eine Unterrichtsklasse beträgt 3. In manchen Fällen entscheidet eine Religionsgesellschaft, daß die Verwaltungskosten eines Religionsunterrichts zu hoch sind, als daß sie die Abhaltung solcher Unterrichtsstunden in allen Schulen rechtfertigen würde. Der Besuch des Religionsunterrichts, der entweder in der Schule oder an von den jeweiligen religiösen Gruppen ausgewählten Orten stattfindet, ist verpflichtend, außer, wenn Schüler sich zu Beginn des Schuljahres offiziell vom Religionsunterricht abmelden. Kinder unter 14 Jahren können sich nur mit Erlaubnis der Eltern vom Religionsunterricht abmelden. Einige Schulen bieten Ethikunterricht für Schüler an, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Die Regierung achtet auf strenge Umsetzung ihrer gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung gerichteten Gesetze, die neo-nazistische Aktionen, wie Leugnung des Holocausts, Anstiftung zu neo-nazistischer Tätigkeit und Glorifizierung des Nationalsozialismus verbieten. Aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit gibt es starken Widerstand gegen eine Lockerung des Gesetzes, das die Leugnung des Holocausts verbietet. Bis März 2009 hatte Österreich den Vorsitz in einer 25 Länder umfassenden Arbeitsgruppe für Internationale Zusammenarbeit bei der Erziehung, dem Gedenken an und der Forschung über den Holocaust inne, und ist eines der aktivsten Mitglieder der Organisation.

Die Regierung stellt Polizeischutz für Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde zur Verfügung.

Einschränkung der Religionsfreiheit

Die Regierung respektierte im Allgemeinen die religiöse Freiheit in der Praxis. Es gab während des Berichtszeitraumes keine Veränderungen bezüglich der Achtung der religiösen Freiheit durch die Regierung.

Zahlreiche von der Regierung unter dem Gesetz von 1998 nicht anerkannte Gruppierungen, sowie einige Experten für Religionsrecht, haben die angegebenen Vorteile der Erlangung eines rechtlichen Status nach dem Gesetz von 1998 bestritten, und kritisiert, dass die im Gesetz vorgesehenen Zusatzkriterien für eine Anerkennung als Religionsgesellschaft diese effektiv erschweren, und nicht-anerkannte religiöse Gruppierungen als “zweitklassig” abgestempelt werden.

Im März 2009 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer Klage der Bewegung für Religiöse Erneuerung gegen die Regierung wegen der Wartezeit auf Anerkennung als Religionsgesellschaft statt.

Am 31. Juli 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten der Zeugen Jehovas, die 1998 gegen die 10-Jahres Wartefrist auf Anerkennung als Religionsgesellschaft Klage eingereicht hatten.

Darüber hinaus gab es drei weitere Beschwerden, die von einzelnen Mitgliedern der Zeugen Jehovas vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht wurden und die Verweigerung von Ausnahmeregelungen für die Seelsorger der Zeugen Jehovas bezüglich Befreiung von Militär- und Zivildienst zum Gegenstand hatten. 2005 entschied der Europäische Gerichtshof, dass in zwei dieser Fälle, die den Militärdienst betrafen, möglicherweise eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf Freiheit der Religionsausübung und Schutz vor Diskriminierung vorliegt. 2006 reichten die Zeugen Jehovas auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich der Besteuerung von Spenden Beschwerde ein. Am 12. und 19. März 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Zeugen Jehovas im Fall der Befreiung von Militär- und Zivildienst.

Das Bundesland .Niederösterreich und die Stadt Wien stellen Mittel für ein von einer umstrittenen quasi Nicht-Regierungsorganisation (NGO) geleitetes Zentrum zur Verfügung, das Sekten und Kulte aktiv bekämpft (“Gesellschaft gegen von Sekten und Kulten ausgehende Gefahren”). Diese Organisation verteilt Informationsmaterial an Schulen und an die Öffentlichkeit, und leitet ein Beratungszentrum für Personen, die der Meinung sind, ihr Leben sei durch Sekten und Kulte negativ beeinträchtigt worden. Mehrere Bundesländer finanzierten Stellen, die Informationen über Sekten und Kulte anbieten. Ein Teil der Öffentlichkeit ist der Meinung, dass die „Gesellschaft gegen von Sekten und Kulten ausgehende Gefahren“ und andere Regierungsstellen die gesellschaftliche Diskriminierung gegen nicht-anerkannte religiöse Gruppen fördere.

Die Bundesstelle für Sektenfragen in Österreich fungiert weiterhin als Beratungszentrum für Personen, die Fragen zu Sekten und Kulten haben. Dem Gesetz nach ist die Bundesstelle unabhängig, aber ihr Leiter wird vom Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ernannt und untersteht diesem.

Die Position der konservativen ÖVP bezüglich der Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaft mit einer Sektenmitgliedschaft war während des Berichterstattungszeitraums unverändert. Die Parteiposition legt fest, dass eine Parteimitgliedschaft dann mit der Mitgliedschaft in einer „Sekte“ unvereinbar ist, wenn die betreffende Sekte ein von der Partei fundamental verschiedenes Menschenbild hat, Meinungen vertritt die mit den ethischen Grundsätzen der Partei unvereinbar sind oder die Grundrechte ablehnt, die in fortschrittlich gesinnten Rechtsstaaten und offenen Gesellschaften üblicherweise gewährt werden.

Gefängnisinsassen, die einer nicht-anerkannten religiösen Gruppe angehören, haben das Recht auf seelsorgerische Betreuung. Von manchen Gruppen wurde berichtet, dass es in einzelnen Fällen Probleme mit dem Zugang zu seelsorgerischer Betreuung gab; jedoch schienen diese Probleme nicht sehr verbreitet zu sein.

Wie bereits zuvor, berichtete die Scientology Kirche auch diesmal wieder über Probleme mit Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen im Zentrum von Wien.

Es lagen keine Berichte über Fälle vor, in denen Menschen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses festgehalten wurden oder Gefängnisstrafen absitzen mussten.

Zwangsbekehrung

Es lagen keine Meldungen über Zwangsbekehrungen vor, auch nicht über minderjährige Amerikaner, die aus den USA entführt oder auf illegale Weise von dort entfernt worden waren, oder von Weigerungen, solche Personen in die USA zurückzubringen.

Verbesserungen und positive Entwicklungen bezüglich Religionsfreiheit

Der allgemein verbindliche Lehrplan sieht die Förderung von Toleranz und den Abbau von Vorurteilen als Erziehungsziele der Schulen vor und setzt entsprechende Schwerpunkte in einer Reihe von Schulfächern, einschließlich Deutsch und Geschichte. Der Religions- und Ethikunterricht ist ein weiteres Forum in dem die Grundsätze der verschiedenen Religionen erklärt werden und allgemeine Toleranz gelehrt wird. Holocausterziehung ist allgemein Teil des Geschichtsunterrichts, kommt jedoch auch in anderen Fächern unter der Bezeichnung „politische Bildung“ vor. Das Unterrichtsministerium hält gemeinsam mit der Anti-Defamationsliga spezielle Trainingsprogramme ab. Spezielle Lehrerausbildungsseminare zum Thema Holocausterziehung stehen zur Verfügung und Opfer des Holocaust sprechen mit Schulklassen über den Nationalsozialismus und den Holocaust.

Abschnitt 3
Missbrauch und Diskriminierung auf gesellschaftlicher Ebene


Es gab Berichte über Fälle von gesellschaftlichem Mißbrauch oder Diskriminierung, die auf Religionszugehörigkeit, Glauben oder Ausübung der Religion basierte.

Die NGO Forum gegen Antisemitismus berichtete über 46 Fälle von antisemitischen Übergriffen im Jahr 2008, darunter auch einen Fall von körperlicher Gewalt. Die Zwischenfälle beinhalteten ebenfalls Schmähungen, Graffiti und Schmierereien, Drohungen, Beschädigung von Eigentum, Schmähbriefe und –anrufe. In der Vergangenheit hatte das European Monitoring Center on Racism and Xenophobia (EUMC) bereits festgestellt, daß Antisemitismus in Österreich generell eher durch diffuse und traditionelle antisemitische Stereotypen zum Ausdruck kommt als durch Akte physischer Aggression.

Am 9. Mai 2009 tauchten fünf schwarz maskierte Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren mit Gewehrattrappen bei einer Gedenkzeremonie anlässlich der Befreiung eines Konzentrationslagers im oberösterreichischen Ebensee auf und feuerten Plastikpatronen auf die Teilnehmer der Veranstaltung ab. Zwei französische Besucher, einer von ihnen ein Holocaust-Überlebender, wurden leicht verletzt. Die Jugendlichen wurden festgenommen; drei von ihnen wurden freigelassen und unter gerichtliche Bewachung gestellt.

Am 12. Februar 2009 entzogen die Unterrichtsbehörden einem islamischen Lehrer die Lehrbefugnis, nachdem er seine Schüler aufgefordert hatte, Firmen zu boykottieren, die er als „jüdisch“ einstufte.

Im Februar 2009 wurde die Außenfassade des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen mit anti-islamischen und anti-jüdischen Graffiti beschmiert.

Im Oktober 2008 wurde ein Wiener Straßenbahnfahrer entlassen, weil er während einer Fahrt am 25. Oktober „spaßeshalber“ den Nazi-Gruß „Sieg Heil“ verwendet hatte.

Am 20 Juli 2008 sprühten drei 18 bis 20-jährige Rowdys Hakenkreuze und Nazisprüche auf Gebäude und Straßenschilder in Bad St. Leonhard in Kärnten.

Klagen über gesellschaftliche Diskriminierung und verbale Schmähungen gab es von muslimischer Seite. Muslimische Frauen berichteten über Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt, wenn potentielle Arbeitgeber erfahren, dass sie Kopftuchträgerinnen sind. (Seit 2004 können Personen, die Opfer solcher Diskriminierung wurden, das Gleichbehandlungsgesetz nutzen, welches die EU Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung und Rassismus umsetzt, um entsprechende gerichtliche Maßnahmen zu erzwingen.) Frauen, die Kopftücher tragen, berichteten auch von Belästigungen in der Öffentlichkeit. Zwei Lehrerinnen die Kopftücher zur Arbeit getragen hatten, wurden zur Zielscheibe rechtsradikaler Belästigungen nachdem sie auf der Titelseite einer Zeitschrift abgebildet gewesen waren. Eine von ihnen ist eine sozialdemokratische Politikerin.

Eine Kontroverse über den Ausbau eines Türkisch-Islamischen Zentrums war bei Ende des Berichtszeitraumes noch ungelöst. Die Eröffnung einer neuen Türkisch-Islamischen Moschee in der niederösterreichischen Stadt Bad Vöslau ist für die erste Juliwoche 2009 vorgesehen.

Am 5. Mai 2009 kritisierten Regierungsvertreter und Religionsoberhäupter die rechtsgerichtete/populistische Freiheitliche Partei (FPÖ) für ihren Wahlslogan „Abendland in Christenhand“. Dieser Slogan war Teil der Wahlkampagne der Partei für die Wahlen zum Europaparlament. Ebenfalls im Mai hielt FPÖ Parteichef Heinz-Christian Strache bei einer Protestveranstaltung gegen den geplanten Ausbau eines Türkisch-Muslimischen Zentrums in Wien ein Kreuz in die Höhe, was scharfe Kritik vom Ökumenischen Rat des Landes nach sich zog.

Im Januar 2009 berichteten die Medien über die Ergebnisse einer Studie, aus der hervorging, dass ein Fünftel der islamischen Religionslehrer in Österreich der Meinung seien, Islam und Demokratie seien „unvereinbar“. Das Unterrichtsministerium und die Muslimische Glaubensgemeinschaft antworteten darauf, indem sie die Qualifikationen von Religionslehrern und die Qualität der Lehrbücher einer Prüfung unterzogen. Die Muslimische Glaubensgemeinschaft arbeitet ebenfalls an einem neuen Curriculum für Religionserziehung.

Im September 2008 kritisierte die Islamische Glaubensgemeinschaft die Verwendung von anti-muslimischen Themen, wie etwa Warnungen gegen eine „drohende Islamisierung“ oder gegen den „Islam als Faschismus des 21. Jahrhunderts“, im Wahlkampf für die allgemeinen Wahlen am 28. September. Gegen Muslime und Migranten gerichtete Anfeindungen spielten offenbar bei den Zugewinnen der rechtsgerichteten Parteien in den Wahlen eine Rolle.

Am 27./28. September 2008 sprühten Rowdys jüdische Symbole auf 90 Gräber des muslimischen Friedhofs in Traun, Oberösterreich.

Gegenüber Mitgliedern nicht-anerkannter religiöser Gruppen wurde weiterhin ein gewisses Maß an gesellschaftlichem Mißtrauen sowie an Diskriminierung festgestellt, besonders gegen Mitglieder von Gemeinschaften, die als Sekten gelten. In großen Teilen der Öffentlichkeit herrscht die Vorstellung, daß solche Gruppen verwundbare Personen finanziell ausbeuten, junge Leute anwerben und einer Gehirnwäsche unterziehen, antidemokratische Ideologien predigen, und die Legitimität der Staatsgewalt leugnen. Gelegentlich gab es Radio- oder Fernsehsendungen in denen Opfer, oder Angehörige oder Freunde solcher Opfer auftraten, die behaupteten, von Gruppen, die als „Sekten“ eingestuft werden, beziehungsweise von satanischen oder esoterischen Bewegungen ausgebeutet worden zu sein. Im Jahr 2008 wurden dem Beauftragten für Gleichbehandlung 47 Fälle von religiös motivierter Diskriminierung vorgelegt.

Mitglieder von Gemeinschaften, die von der Regierung als „Sekten“ eingestuft werden, beschweren sich immer wieder, dass die Regierung im Umgang mit ihnen keine objektive Haltung einnimmt. Die „Sekten“ behaupten, dass die Regierung zu sehr von Einzelfällen ausgeht, wo Menschen negative Erfahrungen mit einer bestimmten Gemeinschaft gemacht haben, anstatt direkt Kontakt mit der breiten Mehrheit der zufriedenen Mitglieder aufzunehmen. Die in der Gesellschaft vorherrschenden Vorurteile könnten ebenfalls ein Problem darstellen – eine im Jahr 2006 durchgeführte Meinungsumfrage stellte fest, daß 90 Prozent der Österreicher der Meinung sind, Sekten seien „von Natur aus gefährlich“.

Einige Gruppen beschwerten sich über Vorfälle, in denen Lehrer während des Religions- oder Ethikunterrichts in Schulen Videos mit gegen „Sekten“ gerichtetem Inhalt gezeigt hatten. Eine Gruppe beschwerte sich über gegen „Sekten“ gerichtetes Material in einem Flugblatt, dessen Zielgruppe ältere Mitbürger waren.

Die Beziehungen zwischen den 14 offiziell anerkannten Religionsgesellschaften sind allgemein freundlich. 14 christliche Kirchen, darunter auch die Römisch-Katholische Kirche, verschiedene protestantische Bekenntnisse, und acht orthodoxe sowie alt-orientalische Kirchen führen im Rahmen des Ökumenischen Rats der Kirchen in Österreich einen Dialog. Die Baptistengemeinden sowie die Heilsarmee haben Beobachterstatus im Rat. Die internationale katholische Organisation „Pro Oriente“, die den Dialog mit den orthodoxen Kirchen sucht, ist ebenfalls in Österreich aktiv.

Obwohl sie als Religionsgesellschaft dazu berechtigt wären, verzichten die Zeugen Jehovas auf ihr Recht, in Schulen Religionsunterricht abzuhalten und wollen auch nicht am von der Regierung gesponserten Kirchenbeitragsprogramm teilnehmen. Sie hoffen darauf, davon zu profitieren, dass ihre ausländischen Religionsarbeiter in Österreich arbeiten dürfen und dass die Beiträge zu den Zeugen Jehovas nunmehr von der Steuer absetzbar sind.

Im November 2008 wurde ein neuer islamischer Friedhof in Wien eröffnet und bei Ende des Berichtszeitraumes dauerten die Bauarbeiten für den neuen islamischen Friedhof in Vorarlberg noch an.

Abschnitt 4
Politik der Regierung der USA


Die amerikanische Regierung und die österreichische Regierung besprechen Themen, welche die Religionsfreiheit betreffen, im Zusammenhang mit den Bemühungen der amerikanischen Regierung zur Förderung der Menschenrechte.

Die amerikanische Botschaft beobachtet die Einhaltung der Prinzipien religiöser Toleranz und Redefreiheit seitens der österreichischen Regierung im Zuge ihrer Evaluierung der von der Regierung betriebenen Politik und ihres Bekenntnisses zur Rede- und Meinungsfreiheit. Der amerikanische Botschafter und andere Vertreter der Botschaft treffen regelmäßig mit religiösen und politischen Führungspersönlichkeiten des Landes zusammen, um die Bindung der amerikanischen Regierung an die Prinzipien der Religionsfreiheit und Toleranz deutlich zu machen und die Anliegen von Nicht-Regierungsorganisationen und religiösen Gemeinschaften in bezug auf die Religionspolitik der Regierung zu besprechen.

Vertreter der amerikanischen Regierung bringen gegenüber der österreichischen Regierung immer wieder ihre Bedenken bezüglich der strengen Bedingungen für die Anerkennung als Religionsgesellschaft in Österreich zum Ausdruck.

Die Botschaft unterhielt einen aktiven Dialog mit Mitgliedern der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaften, den Zeugen Jehovas, der Scientology Kirche, der Vereinigungskirche sowie anderen religiösen Gruppen.

Die Botschaft setzt in ihren Programmen Schwerpunkte in den Bereichen religiöse Freiheit und Toleranz. Während des Berichtszeitraumes nahmen vier Mitglieder der muslimischen Glaubensgemeinschaft an einem International Visitor Program teil.



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