US Embassy Vienna Austria
US Embassy Vienna
Die BotschaftDie U.S.A.Themen der U.S. Politik
HomeIndexSucheEnglische Version
Die Botschaft
 Quick Links

ESTA & Visa Waiver
 Program


Dienste für U.S. Bürger

Visainformation

Einwanderungsvisa

Reisen in die U.S.A.

Studieren in den U.S.A.

Presse und Kultur

Veranstaltungen
  der Botschaft


American Reference
  Center


Publikationen

Geschäftspartner
   U.S.A.


GEI/SNAP Recruitment
 Services


Foreign Agricultural
  Service


America.gov

Fulbright Commission

Frequently Asked
 Questions


 Kontakt


Die Botschaft
Abteiung f.Öffentlichkeit


page in English

U.S. Heimatschutzministerium und U.S. Grenzschutzbehörde kündigen vorläufige endgültige Regelung für ESTA Gebühren an

U.S. Customs and Border Protection, Washington, D.C., 11. August 2010



WASHINGTON – Die U.S. Grenzschutzbehörde kündigte am 6. August 2010 als Ergänzung zu den bereits bestehenden Bestimmungen des Heimatschutzministeriums eine vorläufige, endgültige Regelung an. Laut dieser müssen USA Reisende aus Visa-Waiver Ländern, beginnend mit dem 8. September 2010, bei der Beantragung des Elektronischen Systems für die Erteilung von Reisegenehmigungen ESTA (Electronic System for Travel Authorization) Gebühren für Bearbeitung und Tourismusförderung entrichten.

Die Gebühr für die Einrichtung und Wartung des ESTA Systems durch die U.S. Grenzschutzbehörde beträgt U.S. $ 4,00 und ist zusätzlich zu der verpflichtenden Gebühr von U.S. $ 10 für Tourismusförderung zu entrichten. Letztere ist im Rahmen des Gesetzes zur Förderung des Tourismus (Travel Promotion Act) von 2009 festgelegt, und als Absatz 9 des Public Law 111 – 145 des U.S. Capitol Police Administrative Technical Corrections Act von 2009 verordnet. Die Gesamtgebühr bei einer ESTA Erst- oder Neubeantragung beträgt somit U.S. $ 14.00.

Sowohl beim ESTA Erstantrag, als auch bei einer neuerlichen Antragstellung, sind sämtliche Gebühren für den elektronischen Visaantrag per Kreditkarte oder Bankkarte zu entrichten unter https://esta.cbp.dhs.gov. Das ESTA System nimmt derzeit nur folgende Kreditkarten/Bankkarten an: MasterCard, Visa, American Express und Discover. Anträge werden solange nicht weiter bearbeitet, bis sämtliche Zahlungsinformationen vorliegen.

Das Heimatschutzministerium veröffentlichte die Ankündigung der vorläufigen endgültigen Regelung am 6. August 2010 im Bundesregister und wird bis zum 8. Oktober dieses Jahres Stellungnahmen entgegennehmen. Die Gebühr wird ab dem 8. September 2010 für ESTA Anträge eingehoben.

ESTA ist eine elektronische Reisegenehmigung, die für alle Reisenden aus Visa Waiver Ländern vor Antritt ihrer USA Reise per Schiff oder Flugzeug im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) seit dem 12. Januar 2009 verpflichtend ist.

ESTA Anträge können jederzeit vor Antritt der Reise gestellt werden. Nach Genehmigung sind sie generell bis zu zwei Jahre und für wiederholte Einreise gültig, beziehungsweise bis der Reisepass des Antragstellers seine Gültigkeit verliert, sollte dies vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist der Fall sein, oder wenn andere bestimmte Gründe einen Neuantrag erforderlich machen. Unter der neuen vorläufigen endgültigen Regelung brauchen Reisende mit bereits bewilligtem ESTA bei Aktualisierung ihres Antrages für eine Wiedereinreise die Gebühren nicht noch einmal zu entrichten. Reisende mit einem neuen Reisepass werden jedoch bei der Wiederbeantragung von ESTA aufgefordert, die Gebühren nochmals zu entrichten. Personen, die zu dieser Regelung schriftlich Stellung nehmen möchten, werden gebeten, unter der Anmeldenummer USCBP2010-0025 auf http://www.regulations.gov zu gehen, und den auf dem Federal eRulemaking Portal aufgelisteten Anweisungen für schriftliche Stellungnahmen zu folgen. Stellungnahmen können auch auf dem Postweg an folgende Adresse geschickt werden: Border Security Regulations Branch, Office of International Trade, Customs and Border Protection, (Mint Annex), Washington, D.C. 20229.

Das vom U.S. Heimatschutzministerium verwaltete Visa Waiver Program (VWP) ermöglicht es den Bürgern aus 36 Ländern für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ohne Visum als Touristen oder zu Geschäftszwecken in die Vereinigten Staaten einzureisen. Mehr Informationen bezüglich des VWP finden Sie auf: http://www.customs.gov/xp/cgov/travel/id_visa/business_pleasure/vwp/vwp.xml. Für zusätzliche Informationen zu ESTA gehen Sie bitte auf: http://www.cbp.gov/ESTA.




Datenschutz und Haftungsausschluss

e-mail: embassy@usembassy.at






























U.S.Botschafter

Biographie

Reden/Artikel

Handelsabteilung
Konsularabteilung

American Citizen
Services (ACS)

Federal Benefits
Unit (FBU)

Nichteinwanderungsvisa

Einwanderungsvisa

U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)

Abteilung Wirtschaft/Politik
Foreign Agricultural Service
Offene Stellen
Mitarbeiter
Managementabteilung
Abt.f.Öffentlichkeitsarbeit

American Reference
Center

Publikationen

International Visitor
Program

Presseabteilung

Presseaussendungen

Veranstaltungen &
Konferenzen

Voluntary Visitor
Program

Studieren in den U.S.A./Fulbright Commission