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VISA FÜR AUSLÄNDISCHE STUDENTEN/INNEN(FOREIGN STUDENTS)Der Immigration and Nationality Act sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Personen vor, die in den Vereinigten Staaten studieren möchten: das F-Visum für akademische Studien und das M-Visum für nichtakademische oder berufsbildende Studien. (Bitte beachten Sie: Manche Austauschprogramme involvieren auch Studien. Bitte lesen Sie auch das Kapitel Visa für Austauschbesucher/innen und Au Pairs.) Akademische Erfordernisse: Antragsteller/innen auf ein Studentenvisum müssen ein Studienprogramm absolviert haben, das normalerweise für die Aufnahme in die Institution erforderlich ist. Die Studenten/innen müssen, soferne sie nicht ausschließlich an einem Englisch-Sprachkurs teilnehmen, entweder über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, um dem beabsichtigten Studienprogramm folgen zu können, oder die Institution muss gesonderte Arrangements für Englischkurse getroffen haben, oder das Studienprogramm wird in der Muttersprache der Studenten/innen abgehalten. Finanzielle Mittel: Antragsteller/innen müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel aus einer identifizierten und verlässlichen Quelle verfügen oder verfügen werden, um alle Lebenshaltungs- und Studienkosten während der gesamten geplanten Studiendauer in den Vereinigten Staaten abzudecken. Antragsteller/innen auf ein Visum der Kategorie F-1 müssen insbesondere nachweisen, dass sie ausreichende, sofort zur Verfügung stehende Mittel haben, um für alle Kosten des ersten Studienjahrs aufzukommen, und dass auch für jedes weitere Jahr ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden. Antragsteller/innen auf ein Studentenvisum der Kategorie M-1 müssen nachweisen können, dass sie auf Abruf über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die gesamten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten für ihre gesamte geplante Aufenthaltsdauer zu decken. Aufnahmeformulare: Antragsteller/innen, die zu Studienzwecken in die U.S.A. reisen, müssen von einer durch das U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) anerkannten Lehranstalt für einen gesamten Lehrgang akzeptiert werden. Die akademische Institution muss dem/der Antragsteller/in Formular I-20 A-B, "Certificate of Eligibility for Non-immigrant (F-1) Student Status for Academic and Language Students" zusenden. Eine nichtakademische oder berufsbildende Institution muss dem/der Antragsteller/in Formular I-20 M-N, "Certificate of Eligibility for Non-immigrant (M-1) Student Status for Vocational Students" zusenden. Beide Formulare sollten in der oberen rechten Ecke eine SEVIS ID-Nummer aufweisen. Lehranstalten erhalten die Formulare I-20 A-B und I-20 M-N vom USCIS, nach ihrer Approbation für die Aufnahme ausländischer Studenten/innen durch USCIS. Ausländische Studenten/innen können nicht legal an Institutionen studieren, die das Formular I-20 nicht ausgeben. Antragsteller/innen auf Studentenvisa müssen zur Zufriedenheit des/der Konsularbeamten/Konsularbeamtin deutlich machen, dass sie feste Verbindungen an einen Wohnort im Ausland haben, den sie nicht die Absicht haben zu verlassen, und dass sie die U.S.A. nach Beendigung ihrer Studien verlassen werden. Es ist nicht möglich, hier genau festzuhalten, wie diese Nachweise auszusehen haben, da die Umstände der Antragsteller/innen sehr verschieden sind. WEITERE INFORMATIONENBerufstätigkeit: F-1-Studenten/innen dürfen während ihres ersten Studienjahrs keinerlei berufliche Tätigkeit abseits des Campus annehmen; nach einem Jahr kann USCIS eine solche Tätigkeit genehmigen. Berufliche Tätigkeiten am Campus im Rahmen der Lehranstalt dürfen F-1-Studenten/innen ohne Genehmigung des USCIS annehmen. M-1-Studenten/innen dürfen, mit Ausnahme vorübergehender Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums, keinerlei berufliche Tätigkeiten ausüben.Familienmitglieder: Der/Die Ehepartner/in sowie unverheiratete, minderjährige Kinder können um ein F-2-Visum ansuchen, um den/die Studenten/in zu begleiten. Familienmitglieder müssen alle Kriterien für die Ausstellung eines Visums erfüllen, einschließlich der Nachweise, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und dass sie die U.S.A. nach Ende des Studienprogramms verlassen werden. Ehepartner/innen und Kinder von Studenten/innen dürfen unter keinen Umständen eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. WEITERE FRAGENFragen zur Zusendung der Formulare I-20 A-B und I-20 M-N sind an die Lehrinstitution zu richten. Wenn die Institution nicht selbst über alle Formulare verfügt, muss sie das nächstgelegene Büro des USCIS kontaktieren.EINSCHRÄNKUNGEN:Bitte beachten Sie, dass an an Ausländer/innen, die an öffentlichen Grundschulen lernen oder an öffentlichen Erwachsenenbildungsprogrammen teilnehmen wollen, keine Studentenvisa mehr vergeben werden. Ausländer/innen können für die maximale Dauer von 12 Monaten öffentliche "high schools" besuchen, vorausgesetzt, dass der/die Schüler/in der Schule die vollen, nicht öffentlich subventionierten Ausbildungskosten ersetzt. Bei der Beantragung des Visums muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Kosten bezahlt wurden. Das Gesetz betrifft nur den Besuch öffentlicher Schulen; Ausländern/innen steht es frei, jegliche Schulstufe an Privatschulen zu besuchen.VORSICHTSelbst wenn Ihr Formular I-20 unmittelbar vor Ihrem Abreisedatum noch nicht eingetroffen ist, versuchen Sie NICHT, im Rahmen des Visa Waiver Program in die Vereinigten Staaten zu reisen, in der Erwartung, dass Sie dort nach Statusanpassung die Lehranstalt besuchen können. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie bei der Einreise an der Grenze angehalten und/oder in Ihr Ursprungsland zurückgesandt werden.Für weitere Informationen betreffend U.S. Gesetze und Handhabung von Studentenangelegenheiten in den Vereinigten Staaten dürfen wir Sie auf den Bericht des Congressional Research Service "Foreign Students in the United States: Policies and Legislation" verweisen. E-mail: ConsulateVienna@state.gov (Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail eine Postanschrift an.) e-mail: embassy@usembassy.at |
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