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Nichteinwanderungsvisa


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ANTRAG AUF EIN NICHTEINWANDERUNGSVISUM/
BEARBEITUNGSGEBÜHR

Alle Antragsteller/innen müssen die Visumsantragsgebühr entrichten, unabhängig von ihrem Alter. Ausgenommen sind Diplomaten/innen, egal welches Visum sie beantragen, sowie ähnlich gestellte offizielle Vertreter/innen auf offiziellen Dienstreisen. Zahlscheine sind bei der Konsularabteilung der Amerikanischen Botschaft erhältlich und sollten zur Entrichtung der Gebühr bei der Bank der Wahl des/der Antragstellers/in verwendet werden. Auch blanke Zahlscheine von jeder österreichischen Bank können zur Zahlung verwendet werden. Die Zahlung kann nicht rückerstattet werden, unabhängig davon, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Selbst wenn der Antrag nach der Zahlung niemals eingereicht wird, kann die Zahlung nicht rückerstattet werden. Sollten im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Visums weitere Gebühren anfallen, so sind diese nach Ausstellung des Visums direkt im Büro der Konsularabteilung der Amerikanischen Botschaft zu entrichten.

Bitte zahlen Sie die Visums-Bearbeitungsgebühr bei jeder beliebigen Bank oder Post oder via Internet Banking zugunsten:

Bank Austria-Creditanstalt
Bankleitzahl 12000
Kontonummer 0327 06699 01
Name des Empfängers: USDO (Symbol 8769)

Für Antragstellungen am oder ab dem 4. Juni 2010 hat das U.S. Department of State eine gestaffelte Visumantragsgebühr eingeführt:

Die Antragsgebühr beträgt für B-1/B-2 (Visa für temporäre Geschäfts- und Besuchsreisen), J (Visa für Austauschprogrammteilnehmer/innen und Au Pairs), F (Student/innen), M (Nicht akademische Student/innen), I (Journalistenvisa) und C-1/D (kombinierte Visa für Durchreise und Crew-Mitglieder) € 115 (= offizielle Umwechslungsrate für $ 140).

Die Antragsgebühr beträgt für alle Arten von temporären, auf eine Arbeitsgenehmigung des U.S. Department of Homeland Security (DHS) basierende, Arbeitsvisen (der Kategorien H,L,O,P,Q und R) € 123 (= offizielle Umwechslungsrate für $ 150).

Die Antragsgebühr für K (Verlobtenvisa) beträgt € 287 (=offizielle Umwechslungsrate für $ 350).

Die Antragsgebühr für E-1 (Handelstreibendenvisa) und E-2 (Investoren/Investorinnenvisa) beträgt € 320 (=offizielle Umwechslungsrate für $ 390).

Wichtiger Hinweis: Personen, welche die vor dem 3. Juni 2010 gültige Visumantragsgebühr (€ 98.25) bezahlt haben und erst am oder nach dem 4. Juni 2010 ihren Antragstermin haben, müssen die für sie zutreffende Differenz nachzahlen und beide Belege zur Visumantragstellung mitbringen.

ZUR BEACHTUNG FÜR ANTRAGSTELLER/INNEN AUSSERHALB ÖSTERREICHS: Antragstellern/innen, die nicht in Österreich wohnhaft sind, wird nahegelegt, die Antragsgebühr zu sparen und ihren Antrag bei der Amerikanischen Botschaft oder dem Amerikanischen Konsulat in jenem Land zu stellen, wo sie ihren Wohnsitz haben.



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e-mail: embassy@usembassy.at






























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