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FORMULAR FÜR NICHTEINWANDERUNGSVISANEU: Alle Visumantragsteller, deren Visumantragstermin am oder nach dem 1. März 2010 stattfindet, müssen das elektronische Visumantragsformular DS-160 verwenden und zum Termin den Ausdruck der Bestätigung mit dem Barcode vorlegen. Bitte beachten Sie, dass alle Visumantragsteller ab dem 1. März 2010 das Antragsformular DS-160 verwenden müssen. Antragsteller, welche nicht das elektronische Formular DS-160 verwendet haben, werden genötigt sein, bei der Visa Hotline einen neuen Antragstermin zu vereinbaren. Wichtige Ausfüllhilfe für das Visumantragsformular DS-160: Sollte Ihr DS-160 zum Zeitpunkt Ihres Visuminterviews die falsche Visumkategorie enthalten, müssen Sie möglicherweise einen neuen Antrag ausfüllen und einen neuen Antragstermin vereinbaren. Bitte versichern Sie sich, dass Sie die korrekte Visumkategorie für Ihre geplante Reise wählen. Die Fragen des Formulars DS-160 ändern sich je nach gewählter Visumkategorie. Einige Visumkategorien, wie zum Beispiel jene für Arbeitsvisa basierend auf einer temporären Arbeitsgenehmigung, für Journalisten, für Mitglieder einer Flug- oder Schiffscrew oder Investoren sind eine Unterkategorie auf dem Pulldown-Menü der Auswahlsoption “others”. Informationen, welche es Ihnen ermöglichen die zutreffende Visumkategorie auf dem DS-160 präzise auszuwählen, finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv_kategorien.htm. e-mail: embassy@usembassy.at |
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