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ABLEHNUNG VON VISUMSANTRÄGEN
Mein Antrag wurde unter Paragraph 214(b) abgelehnt. Wird mir ein Visum ausgestellt, wenn ich weitere Dokumente einsende?Die Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums ist kein Vorgang, bei dem es in erster Linie auf Dokumente ankommt. Worum es primär bei der Entscheidung geht, ob ein/e Antragsteller/in für ein Visum in Frage kommt, sind die Absichten des/r Antragstellers/in, und Dokumente allein geben darüber keinen Aufschluss. Manchmal können Dokumente dazu beitragen, die Absicht eines/r Antragstellers/in nachzuweisen, nach Österreich zurückzukehren, indem sie aufzeigen, dass der/die Antragsteller/in hier fest verankert ist. In anderen Fällen sind die Umstände so klar und eindeutig, dass Dokumente nicht notwendig sind. Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde, ist es sehr unwahrscheinlich, dass irgendein zusätzlich von Ihnen eingereichtes Dokument die Entscheidung des/der Konsularbeamten/Konsularbeamtin ändern würde.Zum Seitenanfang Worauf achtet ein/e Konsularbeamter/Konsularbeamtin bei der Entscheidung, ob ein/e Antragsteller/in Anspruch auf Nichteinwanderungsstatus hat?Bei dieser Entscheidung bezieht der/die Konsularbeamte/Konsularbeamtin die persönlichen Umstände des/der Antragstellers/in mit ein, Reisepläne, finanzielle Mittel und Bindungen außerhalb der Vereinigten Staaten, die sicherstellen, dass der/die Antragsteller/in nach einem vorübergehenden Besuch die Vereinigten Staaten wieder verlassen wird.Zum Seitenanfang Ich bin legal in Österreich wohnhaft. Warum erfülle ich die Kriterien nicht?Viele Personen, die kürzlich nach Österreich eingewandert sind, können hier keine ausreichend starken Bindungen nachweisen, um die Kriterien für ein Nichteinwanderungsvisum in die Vereinigten Staaten zu erfüllen. Es gibt keine Zauberformel, die in jedem Fall funktioniert. Im Allgemeinen müssen Sie nachweisen können, dass Sie sich in Österreich auf Dauer niedergelassen haben und dass dieses Land ihr permanentes Zuhause ist und bleiben wird. Bei der Beurteilung Ihres Antrags hat der/die Konsularbeamte/Konsularbeamtin zahlreiche Aspekte mit einbezogen, wie z.B.: Wie lange leben Sie schon an der jetzigen Adresse? Wie lange üben Sie schon Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit aus? Sind Sie bzw. Ihre Kinder an einer Lehranstalt eingeschrieben? Welche Verpflichtungen haben Sie hier, die Sie zwingen würden, nach Österreich zurückzukehren? Wie ist es um Ihre soziale Einbindung in Österreich bestellt? Oft ist es eine Frage der Zeit, und die beste Möglichkeit, die Kriterien für ein Visum zu erfüllen, ist es, über eine längere Zeitspanne in Österreich wohnhaft zu sein und hier weitere soziale und wirtschaftliche Bindungen aufzubauen.Zum Seitenanfang Warum wurde mir bei meinem Anruf nicht gesagt, dass mir kein Visum ausgestellt wird?Jeder Visumsantrag wird gründlich geprüft und eigenständig bewertet. Da es unmöglich ist, alle relevanten Tatsachen einzuholen, ohne Ihren Reisepass und ausgefüllten Antrag zu sehen, ist es uns nicht möglich, am Telefon darüber Auskunft zu geben, ob Ihnen ein Visum ausgestellt wird oder nicht. Unter keinen Umständen ist es jedoch möglich, dass Ihnen jemand im Voraus die Ausstellung eines Visums für die Vereinigten Staaten garantiert.Zum Seitenanfang Warum kann ich mein Geld nicht zurückbekommen?Die von Ihnen bezahlte Gebühr ist eine Antragsgebühr. Jede/r Antragsteller/in auf ein Visum für die Vereinigten Staaten, egal, an welchem Ort, muss diese Gebühr entrichten, die die Kosten der Beurteilung Ihres Antrags deckt. Wie auf dem Antragsformular vermerkt, kann die Gebühr nicht rückerstattet werden, unabhängig davon, ob Sie ein Visum ausgestellt bekommen oder nicht. Wenn Ihr Antrag unter Paragraph 214(b) abgelehnt wurde und Sie entscheiden, nochmals um ein Visum anzusuchen, entweder an dieser Botschaft, oder anderswo, müssen Sie die Antragsgebühr erneut entrichten.Zum Seitenanfang Ist Reisefreiheit nicht ein Menschenrecht?Die Regierung der Vereinigten Staaten betrachtet das Recht auf freie Reise als ein grundsätzliches Menschenrecht. Es besteht jedoch kein prinzipielles Recht auf Einwanderung in die Vereinigten Staaten. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen können, dass Sie die Kriterien für den Nichteinwanderungsstatus bona fide und damit für ein Visum erfüllen, wird es Ihnen ermöglicht, als temporäre/r Besucher/in in die Vereinigten Staaten zu reisen.Zum Seitenanfang E-mail: ConsulateVienna@state.gov (Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail eine Faxnummer oder Postanschrift an.) e-mail: embassy@usembassy.at |
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