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Einwanderungsvisa


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BEARBEITUNG VON EINWANDERUNGSVISA FÜR DEN AUSLÄNDISCHEN EHEPARTNER EINES U.S. STAATSBÜRGERS IN WIEN, ÖSTERREICH

SCHRITT EINS: U.S. Staatsbürger, die mit einer Person verheiratet sind, die nicht U.S. Staatsbürger ist, können um Einwanderung ihres Ehepartners in die Vereinigten Staaten ansuchen, indem sie zuerst bei ihrem nächstgelegenen Büro des Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) ein Gesuch (petition) einreichen. U.S. Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (mindestens die letzten 6 Monate), können das Gesuch beim Büro des Department of Homeland Security/Immigration in Wien (Adresse siehe Adresse der Konsularabteilung) einreichen. Zum Einreichen der Petition ist kein Termin erforderlich.

Der U.S. Staatsbürger (petitioner) muss das Formular Petition for Alien Relative (I-130) ausfüllen und mit dem Nachweis seiner Staatsbürgerschaft (U.S. Reisepass oder Geburtsurkunde), dem Nachweis der Beendigung etwaiger früherer Verehelichungen sowohl des Einreichenden (petitioner/U.S. Staatsbürger) als auch des Begünstigten (beneficiary/der ausländische Ehepartner), sowie mit der Heiratsurkunde und je einem Foto beider Personen einreichen. Die Gebühr für das Einreichen des Gesuchs beträgt US $ 355 oder den Gegenwert in Euro und ist bar bei der Konsularabteilung der Botschaft der Vereinigten Staaten zu entrichten.

SCHRITT ZWEI: Nach Erhalt der genehmigten Petition I-130 vom Büro des Department of Homeland Security/Immigration wird die Abteilung für Einwanderungsvisa die Bearbeitung des Einwanderungsvisums beginnen, indem sie dem Antragsteller die weiteren Instruktionen (Paket 3) aushändigt. Dieses beinhaltet das Formular DS-230 Part I (Application for Immigrant Visa and Alien Registration/Antrag auf ein Einwanderungsvisum und Ausländerregistrierung), das sofort ausgefüllt und retourniert werden muss, sowie das Formular DS-2002 (Instructions for Immigrant Visa Applicants/Instruktionen für Visumsantragsteller), die Instruktion für das Formular I-864/Affidavit of Support(Eidesstattliche Unterstützungserklärung), die Instruktionen betreffend das Foto und das Informationsblatt über die erforderlichen Impfungen.

Seit Dezember 1997 wird laut U.S. Einwanderungsrecht verlangt, dass allen Anträgen für Einwanderungsvisa basierend auf Verwandtschaft eine vom Petitioner unterzeichnete vertraglich bindende finanzielle Unterstützungserklärung (Affidavit of Support Formular I-864) beigelegt wird.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einwanderungsvisums für den Ehepartner eines U.S. Staatsbürgers beträgt vier bis acht Wochen nach Erhalt der genehmigten Petition vom Büro des Department of Homeland Security/Immigration. Für die Angehörigen mancher Staaten kann die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen, was von den Verfahrensschritten im Zusammenhang mit etwaigen erforderlichen Sicherheitsprüfungen abhängt.

SCHRITT DREI: Nach Erhalt der Benachrichtigung, dass der Antragsteller über alle nötigen Dokumente verfügt, und nach Abschluss aller administrativen Schritte werden die Termine für die ärztliche Untersuchung sowie für das Interview in der Konsularabteilung festgesetzt. Interviews finden täglich außer Mittwoch um 13 Uhr statt. Wenn alle eingereichten Dokumente vollständig sind und der Konsularbeauftragte befindet, dass der Antragsteller die Kriterien erfüllt, wird das Einwanderungsvisum binnen einiger Tage nach dem Interview ausgestellt. Beginnend mit Ausstellungsdatum ist es für die Dauer von sechs Monaten gültig.

Petitioner, die beim Büro des Department of Homeland Security/Immigration in Wien für österreichische Staatsbürger oder in Österreich ansässige Personen einreichen, sollten einen Zeitraum von mindestens drei Monaten einkalkulieren, bevor der Antragsteller plant, in die Vereinigten Staaten zu ziehen. Petitioner, die das Gesuch beim Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) in den Vereinigten Staaten stellen, sollten 6 bis 9 Monate einplanen.

DOKUMENTEN-CHECKLISTE



  • Ein Reisepass, der für die Einreise in die Vereinigten Staaten gültig ist und der mindestens sechs Monate über das Ausstellungsdatum des Visums hinaus Gültigkeit hat.
  • Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie muss Ort und Datum der Geburt und die Namen beider Eltern enthalten. Antragsteller, die keine Geburtsurkunde beschaffen können, müssen Ersatzdokumente vorlegen, z.B. Taufschein oder notariell beglaubigte Erklärungen von Verwandten.
  • Heiratsurkunden: Verheiratete Personen müssen die Heiratsurkunde im Original vorlegen. Ein Beweis der Beendigung etwaiger früherer Verehelichungen muss ebenfalls erbracht werden (z.B. Sterbeurkunde des Ehepartners, endgültige Scheidungsurkunden oder Dokumente über die Annullierung der Ehe).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Alle Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis aus all jenen Ländern beibringen, in denen er zumindest ein Jahr lang wohnhaft war. Der Antragsteller benötigt auch ein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt von der Polizeibehörde aus dem Land seiner Nationalität und dem Land, in dem er gegenwärtig seit mindestens sechs Monaten wohnhaft ist.
  • Gerichts- und Gefängnisunterlagen: Personen, die für ein Verbrechen verurteilt wurden, müssen eine beglaubigte Kopie aller Gerichtsprotokolle und aller Gefängnisunterlagen beschaffen, unabhängig davon, ob sie in späterer Folge amnestiert oder begnadigt wurden.
  • Unterlagen über Militärdienst: Falls zutreffend und erhältlich, ist eine beglaubigte Kopie jeglicher bestehenden militärischen Unterlagen erforderlich.
  • Fotos: Zwei Farbfotos, die während der letzten sechs Monate vor der Visumbeantragung aufgenommen wurden, sind erforderlich. Die Fotos müssen 5 cm mal 5 cm gross sein, wobei sich der Kopf in der Bildmitte befinden muss. Sie müssen eine Frontansicht des Antragstellers ohne dunkler Brille oder Kopfbedeckung zeigen. Die Abbildung des Gesichts vom Scheitel bis zum Kinn muss zwischen 2.5 cm und 3.5 cm betragen, wobei sich die Augen in der Höhe von 2.8 cm bis 3.5 cm vom untgeren Rand des Fotos gemessen befinden. Die Fotos müssen auf Fotopapier gedruckt und vor weissem Hintergrund aufgenommen sein.
  • Nachweis finanzieller Unterstützung: Das Formular I-864, eine vertraglich bindende eidesstattliche Unterstützungserklärung, muss beigebracht werden.
  • Originaldokumente: Alle Antragsteller müssen die Originale oder beglaubigte Kopien aller zivilrechtlichen Dokumente vorlegen können.
  • Übersetzungen: Sämtlichen Dokumenten, die nicht in englischer oder deutscher Sprache sind, müssen beglaubigte Übersetzungen beiliegen. Die Übersetzungen müssen von einem befugten Übersetzer beglaubigt sein.


  • ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE EIDESSTATTLICHE UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG (AFFIDAVIT OF SUPPORT)

  • Formular I-864 (und I-864A, wenn zutreffend).
  • Vollständige Steuererklärungen inkl. aller dazugehörigen Aufstellungen für die drei letzten Steuerjahre.
  • Vermögensnachweis (Nachweis über Eigentumsverhältnisse, des Ortes und Wertes jedes Vermögenswertes; Nachweis über eventuelle Grundstücksbelastungen, Hypotheken und Verbindlichkeiten für jeden Vermögenswert).
  • Nachweis eines gegenwärtigen Angestelltenverhältnisses oder der selbständigen Berufstätigkeit, wie ein aktueller Lohn- oder Gehaltszettel oder oder ein Schreiben des Arbeitgebers auf Firmenbriefpapier, das den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Art der Tätigkeit und die Höhe des Lohns oder Gehalts aufzeigt.
  • Mitbürgen müssen außerdem einen Nachweis über ihre U.S. Staatsbürgerschaft oder den Status eines Ausländers mit Dauerwohnrecht (Lawful Permanent Resident) beifügen.


  • Datenschutz und Haftungsausschluss

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