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FACHARBEITER, VERTRETER DES GEHOBENEN BERUFSSTANDES & ANDERE ARBEITER DRITTE PRÄFERENZKATEGORIE BASIEREND AUF BERUFSTÄTIGKEIT
(SKILLED WORKERS, PROFESSIONALS & OTHER WORKERS - EMPLOYMENT-BASED THIRD PREFERENCE)
Form I-140
DIE DRITTE PRÄFERENZKATEGORIE BASIEREND AUF BERUFSTÄTIGKEIT IST WIE FOLGT UNTERTEILT:
Vertreter des gehobenen Berufsstandes: Diese Definition bezieht sich auf Vertreter gehobener Berufe, die den Grad eines Bakkalaureats innehaben. Der gehobene Berufsstand umfasst, jedoch nicht ausschließlich, Architekten, Ingenieure, Juristen, Ärzte, Chirurgen und Lehrer in Grundschulen oder höheren Lehranstalten, Colleges, Akademien oder Seminaren. Weiters jeglichen Beruf, für dessen Ausübung ein amerikanisches Bakkalaureat (oder ein ausländisches Äquivalent) eine Mindestanforderung darstellt.
Facharbeiter: Diese Definition bezieht sich auf eine Person, die zum Zeitpunkt des Einreichens des Gesuchs (petition) in der Lage ist, eine Tätigkeit auszuüben, die mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Erfahrung erfordert, nicht vorübergehenden oder saisonabhängigen Charakter hat und für die in den Vereinigten Staaten keine qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eine einschlägige Ausbildung nach der Pflichtschule kann als Ausbildung im Sinne dieser Regelung anerkannt werden.
Andere Arbeiter: Diese Definition bezieht sich auf eine Person, die Hilfsarbeiten ausführt, die weniger als zwei Jahre Ausbildung erfordern, nicht vorübergehenden oder saisonabhängigen Charakter haben und für die in den Vereinigten Staaten keine qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
SCHRITT EINS: Um in der auf Berufstätigkeit basierenden Kategorie als Vertreter des gehobenen Berufsstandes, Facharbeiter oder Hilfsarbeiter zu gelten, ist ein bestimmtes Arbeitsangebot erforderlich. Der zukünftige Arbeitgeber sollte das örtlich zuständige Arbeitsamt des jeweiligen Bundesstaates bezüglich weiterer Informationen über das Einreichen um eine Arbeitsbewilligung kontaktieren, um nachzuweisen, dass in den Vereinigten Staaten keine qualifizierten Arbeitnehmer für den vorgeschlagenen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Wird die Arbeitsbewilligung genehmigt, muss der zukünftige Arbeitgeber die Bewilligung gemeinsam mit einem Gesuch um ein Einwanderungsvisum, Formular I-140, beim örtlich zuständigen Büro des Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen.
Zur Beachtung: Die Entscheidung, ob eine Person die Qualifikationen für die Registrierung in der dritten Präferenzkategorie basierend auf Berufstätigkeit erfüllt, obliegt dem Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS). Fragen bezüglich der Kriterien zur Erlangung dieses Status oder bezüglich der Einreichung eines Gesuchs um ein Einwanderungsvisum sind an das zuständige USCIS Büro zu richten. Diese Botschaft kann Fragen bezüglich Qualifikationen zur Registrierung in diese Kategorie nicht beantworten.
SCHRITT ZWEI: Das genehmigte Gesuch wird an das National Visa Center (NVC) des Department of State weitergeleitet, welches die Person, für die das Gesuch eingereicht wurde (Visumsantragsteller) oder den designierten Vertreter über die Schritte in Kenntnis setzt, die für die weitere Bearbeitung des Visumsantrags zu unternehmen sind.
SCHRITT DREI: Eine Person, die plant in die U.S.A. einzuwandern, benötigt ein Einwanderungsvisum, um in die Vereinigten Staaten zu reisen und dort permanent ansässig zu werden. Diese Botschaft bearbeitet Einwanderungsvisaanträge für österreichische Staatsbürger und in Österreich ansässige Personen sowie iranische "heimatlose" Fälle. Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Genehmigung des Gesuchs physisch in den Vereinigten Staaten anwesend sind, sollten sich bezüglich weiterer Informationen an das nächstgelegene Büro des USCIS wenden.
Nach Erhalt des Einwanderungsvisumsaktes vom National Visa Center wird die Abteilung für Einwanderungsvisa dieser Botschaft die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte durchführen und die Termine für die ärztliche Untersuchung und das formelle Visumsinterview festsetzen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zwei Monate, hängt jedoch auch vom erforderlichen administrativen Verfahren und von der Verfügbarkeit von Visanummern ab.
Datenschutz und Haftungsausschluss
e-mail: embassy@usembassy.at
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